Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen. Eigene Geschäftsbedingungen des Bestellers und Auftraggebers gelten nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung – eines Widerspruchs gegen deren Geltung bedarf es nicht.
§ 2 Angebote und Aufträge
Unsere Angebote sind in Bezug auf Preise und Durchführungsmöglichkeiten stets freibleibend.
Aufträge können schriftlich und mündlich erteilt werden. Sie werden bindend durch Übergabe bzw. Übernahme des Tieres.
§ 3 Preise
Die Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste incl. der derzeit gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Fahrtkosten werden bei Abholung des Tieres oder bei Rückführung der Asche – jedoch nur einmal – erhoben. Sie richten sich nach der aktuellen Preisliste.
§ 4 Ausführung und Zahlung
Die Einäscherung wird schnellstmöglich im Tierkrematorium Nordrhein, Wesel, vorgenommen. Sollte aus internen Gründen das Krematorium nicht in der Lage sein, die Kremierung durchzuführen, steht der Tierbestattung-Siegerland die Wahl eines alternativen Krematoriums ohne Rücksprache mit dem Kunden zu.
Fahrtkosten richten sich nach der aktuellen Preisliste.
Für Rechnungskunden gilt, dass Rechnungen nach Leistungserbringung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen sind. Bei Zahlungsverzug werden vom ersten Tag an Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
Die erfolgte Einäscherung beendet das Recht des Tiereigners, den Auftrag zu stornieren bzw. die Art der Kremierung zu ändern.
§ 5 Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel müssen umgehend, spätestens aber 10 Tage nach Erbringung der Leistung geltend gemacht werden.
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nichts anderes festgelegt ist.
Für das Design und die Ausführung von Rahmen, Urnen und Gefäßen aus eigener Herstellung ist eine Haftung ausgeschlossen.
Ebenso sind Schäden durch Brand, Einbruch, höhere Gewalt oder andere Ursachen in Verantwortung Dritter, woraus der Verlust des Tieres resultiert, von einer Haftung durch Tierbestattung Siegerland ausgeschlossen.
Der Auftraggeber übernimmt mit Übergabe seines Tieres die persönliche Haftung für Kosten und Auslagen.
§ 6 Gerichtsstand
Für alle Vertragsverhältnisse gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand sind die für unseren Geschäftsstandort zuständigen Gerichte. Wir können jedoch auch am für den Sitz des Kunden zuständigen Gericht klagen.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 57072 Siegen.
§ 7 Schlußbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Bestimmung ersetzt.
Siegen, 01.11.2011